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Deregulierung der Gentechnik, Vorschläge der polnischen EU-Ratspräsidentschaft

Die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft diskutiert auf ihrer Website sehr ausführlich die sehr bedauerliche  Entwicklung der Vorschläge der polnischen EU-Ratspräsidentschaft zur Deregulierung der Gentechnik. 

Zitat:

"Auch der dritte polnische Vorschlag löst die Patentproblematik nicht, stattdessen ist er noch schwammi-
ger geworden. Zwar sollen bei Freisetzung (und müssen bei Anbau) Patentinformationen und mögliche
Lizenzerklärungen erfasst und in der NGT-1-Datenbank aufgeführt werden, diese haben aber explizit de-
klaratorischen Wert und werden nicht überprüft."

https://www.abl-ev.de/apendix/news/details/abl-bewertung-des-2-patente-vorschlags-der-polnischen-ratspraesidentschaft-vom-6022025-zum-gesetzesvorschlag-zu-neuen-gentechniken
https://www.abl-ev.de/apendix/news/details/abl-bewertung-des-3-poln-patente-vorschlags-zur-geplanten-ngt-vo-vom-19022025


Einen guten Überlick gibt die Stellungnahme von Greenpeace und 200 anderen Organisationen (z.B. Friends of the earth Europe, Oxfam, Slow food etc.), die noch einmal die Argumentation ausführlich entwickelt.

Kurz zusammengefasst geht es um folgendes:
Der Gesetzesvorschlag bezieht sich auf Organismen, die durch neue Techniken erzeugt sind (sogenannte NGT-GVOs).
Er beruht auf der in der wissenschaftlichen Gemeinschaft durchaus nicht unwidersprochenen Annahme, dass diese Organismen weniger gefährlich als Produkte "klasssischer" Gentechnik sind.
Der Gesetzesvorschlag nimmt diese Produkte aus der bestehenden Sicherheitsprüfung und Überwachung heraus.Damit können mögliche Gefahren bei der Freisetzung nicht mehr überprüft werden (z.B. ökologische Folgen oder z.B. Erezugung von Allergenen). Die Wahlfreiheit der Konsumenten wird abgeschafft und die Existenz der biologischen Landwirtschaft wird in Frage gestellt.
Eines der Hauptprobleme - und darum geht es in den sukzessiven polnischen Vorschlägen -  sind Patente.

Die NGTs werden quasi zu nicht veränderten Organismen erklärt die nicht mehr überwacht werden müssen. Damit man aber damit Geld verdienen kann müssen sie patentierbar sein. Damit  es wird ermöglicht, Patente auf Eigenschaften von Pflanzen anzumelden, die schon vor dem Einsatz der neuen Techniken existierten (weil es ja angeblich nicht feststellbar  ist ob sie gentechnisch erstellt sind). Damit wird die Existenz von kleinen, konventionellen Züchtern gefährdet, die aufgrund des Züchterprivilegs mit diesen Sorten arbeiten. Es kommt zu Biopiraterie durch große Saatgutfirmen die Saatgut privatisieren und andere Akteure mit Klagen überziehen können. Damit ist die Vielfalt des Saatguts gefährdet, die aber nötig ist um Resilienz gegenüber Klimaveränderungen und Schädlingen zu erhalten.
Die bisher vermarkteten NGOs haben meist reine Marketingfunktion (rosa Ananas, nichtbräunende Champignons) während konventionelle Züchtungsinitiativen längst erfolgreiche Programme gegen Stressfaktoren wie Dürre etc. aufgelegt haben.

 

Es lohnt sich, die Darstellungen in den Anhängen zu verfolgen.

B.Wille


https://www.greenpeace.org/static/planet4-eu-unit-stateless/2025/02/7609dcca-joint-statement-new-gmos.pdf

Übersetzung des Texts der Erklärung von 200 NGOs, Züchtergemeinschaften und zivilgesellschaftlichen Organisationen:

Die europäischen Länder erörtern einen neuen, weitreichenden Gesetzesvorschlag zu genetisch
veränderte Organismen (GVO). Er bezieht sich auf gentechnisch veränderte (GV) Nutzpflanzen und Wildpflanzen
die mit neuen Gen-Editing-Techniken (NGTs) erzeugt wurden. Diese GVO-Pflanzen sind auch bekannt als
auch als „neue GVO“ oder „NGT-GVO“ bezeichnet und werden wie die „alten GVO“ zumeist durch Patente geschützt sein.
Der Vorschlag wird die Kontrolle, die eine Handvoll Unternehmen über die Landwirte ausübt, verstärken
und schränkt den freien Verkehr von genetischem Material für Züchter und Landwirte ein. Er stellt eine ernsthafte Bedrohung für die Tätigkeit kleiner und mittlerer europäischer Züchter und Landwirte sowie für den ökologischen und GVO-freien Sektor dar.
Das vorgeschlagene Gesetz schließt neue GVO von den bestehenden EU-GVO-Vorschriften aus. Insbesondere
werden die meisten von ihnen von der Sicherheitsprüfung ausgenommen, so dass ihre absichtliche Freisetzung
in die Natur und ihr Vorhandensein in der Nahrungskette möglich wird ohne jegliche Bewertung der Risiken die dies für die Natur oder die menschliche Gesundheit bedeuten könnte. Der Vorschlag schließt auch die meisten neuen
GVO von der Überwachung nach der Freisetzung aus, die notwendig ist, falls Probleme für die Verbraucher oder die Natur entstehen, die bei der Risikobewertung nicht erkannt wurden.
Unabhängige Wissenschaftler und nationale Behörden aus Frankreich, Deutschland und Österreich,
warnen, dass neue GVO Risiken für die Natur (z. B. veränderte Wechselwirkungen mit
Bestäubern) und die menschliche Gesundheit (z. B. Allergenität oder Toxizität) mit sich bringen. Der Vorschlag wird außerdem die Wahlfreiheit der Erzeuger und Bürger einschränken, da die meisten neuen GVO in Lebensmitteln nicht mehr zurückverfolgt und gekennzeichnet werden können.
Diese Deregulierung der neuen GVO wird erhebliche sozioökonomische Auswirkungen haben auf Landwirte, Züchter und andere Akteure in der Lebensmittelkette haben, die aber bei einer Risikobewertung nicht so berücksichtigt werden, wie es sein sollte.
Die Deregulierung neuer GVO wird für Landwirte und Züchter Probleme mit sich bringen, wie im im nachstehenden Anhang erläutert. Zu diesen Problemen gehört die Biopiraterie mit der Privatisierung von Saatgut (Leben), das erhöhte Risiko von Klagen der Patentindustrie gegen Landwirte und Züchter wegen Patentverletzungsklagen, Verwaltungsaufwand aufgrund von Rechtsunsicherheit (ständige rechtliche Überwachung), erhöhte Produktionskosten, Risiko des Geschäftsverlustes, reduzierte Saatgutvielfalt (Agrodiversität) - die die Landwirte benötigen, um sich an die Auswirkungen des Klimawandels anzupassen - und eine erhöhte Anfälligkeit für Schädlinge und Krankheiten. Der Vorschlag ist auch eine Bedrohung das Recht der Landwirte, ihr Saatgut zu speichern, zu verwenden, wiederzuverwenden und auszutauschen (Recht der Landwirte auf Saatgut) und für kleine und mittlere Züchter und könnte auch die Rechte
von ökologischen und gentechnikfreien Landwirten verletzen.
Nachhaltigkeitsversprechen für neue GVO-Pflanzen sind hypothetisch, da nur sehr wenige neue GVO in den letzten zehn Jahren auf den Markt gekommen sind. Von den neuen GVO, die auf den Markt gekommen sind gibt es bereits Beispiele für Marktversagen. Wenn es darum geht den Nutzen für die Gesellschaft, wie z. B. die Anpassung an den Klimawandel mit erhöhter Resistenz Dürreresistenz, d.h. gegen Wasserknappheit, wird seit langem mit alten und neuen GVO geforscht,  bisher ohne Erfolg. Auf der anderen Seite wird die Selektion von Landwirten auf ihren Feldern und von kleinen und mittleren Züchtern bereits eine Anpassung an Stressfaktoren wie Trockenheit (die mit der Klimaerwärmung voraussichtlich zunehmen wird) und Lösungen, die an die spezifischen lokalen Anbaubedingungen und Anbausysteme angepasst sind. So bieten beispielsweise wissensintensive ökologische Züchtungsprogramme erfolgreiche,
innovative Sorten mit widerstandsfähigeren Pflanzen, die an die Grundsätze und spezifischen Bedingungen
Bedingungen des ökologischen Landbaus angepasst sind.
Ein Produkt oder ein landwirtschaftliches Produktionssystem kann nicht allein aufgrund einer bestimmten Pflanzensorte oder eines Merkmals (Pflanzeneigenschaft) als „nachhaltig“ bezeichnet werden. Außerdem ist ein Großteil der laufenden Forschung mit NGT-GVO nicht darauf ab, Nachhaltigkeit zu erreichen oder Nutzen für die Gesellschaft zu bringen, sondern ist zum Beispiel verbrauchs- oder industrieorientiert (S.3), z.B. rosa Ananas.

Die unterzeichnenden Organisationen, die europäische Landwirte und kleine und mittelgroße Züchter, den Lebensmittelsektor und die Zivilgesellschaft repräsentieren, sind tief besorgt, angesichts der potenziellen Risiken neuer GVO für die menschliche Gesundheit und die Natur und der vielen noch offenen Fragen, die auf dem Tisch liegen, d. h. Patente, Identifizierungs- und Erkennungsmethoden, Saatgutpreise, Saatgutvielfalt, Koexistenz, negative sozioökonomische Auswirkungen und das Risiko einer weiteren Kontrolle der Lebensmittelkette durch Konzerne. Wir sind sehr beunruhigt darüber, dass die vom Europäischen Parlament und der belgischen und polnischen Ratspräsidentschaft vorgeschlagenen Lösungen das Patentproblem nicht lösen.

Wir fordern die europäischen Länder auf, ihre Landwirte und Züchter sowie die Bürger und die Natur zu schützen. Alle neuen GVO müssen weiterhin einer Risikobewertung und Kontroll-, Erkennungs- und Nachweismethoden sowie der Rückverfolgbarkeit und Kennzeichnung entlang der Lebensmittelkette unterliegen. Die Länder müssen in der Lage sein, den Anbau auf ihrem Gebiet zu verbieten oder einzuschränken. Wir fordern die europäischen Länder auf, die Deregulierung neuer gentechnisch veränderter Pflanzen zu stoppen.

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