Es steht allerlei nützliches in dieser Ausgabe z.B. über Datenvisualisierung, Aromastoffe, Nikotinpräparate, THC
BfR-Zeitschrift 2/2021
https://www.bfr.bund.de/cm/350/bfr-2-go-ausgabe-2-2021.pdf
Leider kommen wieder mal die beiden blinden Flecke der Institution zum Vorschein wenn z.B. Dr. Tralau die Kritiker von Glyphosat und der EU-Freigabeprozedur für Pestizide mit einem schlagenden Paracelsus-Zitat in den Grund bohrt. Leider vergisst er dabei zu erwähnen, dass das Freigabeverfahren von der EU-Kommission selbst (und im Rahmen des Grünen Wegs -https://ec.europa.eu/environment/news/chemicals-strategy-commission-publishes-roadmaps-revision-reach-and-clp-2021-05-07_en) als unzureichend betrachtet wird und geändert werden soll und dass die Glyphosat-Freigabe auch unter Wissenschaftlern und nicht nur unter fehlgeleiteten Laien umstritten ist- siehe z.B. WHO-Stellungnahme (https://www.bund.net/fileadmin/user_upload_bund/publikationen/umweltgifte/Glyphosat-und-Krebs-Report.pdf)
"Kritik an der bestehenden Risikobewertung von PSM kommt von Nichtregierungsorganisationen wie dem Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND). Aus Sicht von Corinna Hölzel von der Abteilung Biodiversität des BUND ist die Risikobewertung veraltet, weil sie Mehrfachbelastungen und hormonell wirksame Pestizide unterschätze.
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Kontrollen als mangelhaft kritisiert
Kontrollen auf PSM-Rückstände seien mangelhaft, da Verstöße nicht ausreichend bestraft würden und in der EU nicht zugelassene Pestizide über importierte Lebensmittel auf den Markt kämen. Zudem müsse das Vorsorgeprinzip konsequent angewandt werden. Die Zulassung für einen PSM-Wirkstoff wie Glyphosat dürfe nicht verlängert werden, da dieser nach Angaben der Internationalen Agentur für Krebsforschung wahrscheinlich krebserzeugend sei und als Totalherbizid stark biodiversitätsschädigend wirke.
„Jede Substanz ist gefährlich“, kontert Dr. Tewes Tralau, beim BfR für den Bereich „Sicherheit von Pestiziden“ verantwortlich. Entscheidend sei stets die Dosis, der man ausgesetzt ist. Dies gelte für jede Substanz und jedes Pflanzenschutzmittel, unabhängig davon, ob „synthetisch“ oder „biologisch“.
Tralau verwahrt sich dagegen, dass die Risikobewertung von PSM „veraltet“ sei und Gefahren nicht ausreichend berücksichtige. Grundlage vernünftigen Handelns seien wissenschaftliche Studien. Ein bloßer Verdacht oder Spekulationen seien keine ausreichende Basis – auch nicht für das Vorsorgeprinzip. „Aus meiner Sicht sind Pflanzenschutzmittel kein Anlass zur Sorge – wenn sie bestimmungsgemäß angewandt werden“, lautet Tralaus Fazit als Wissenschaftler. "
Ewige Begleiter - PFAS
Schon bald ein weitgehendes Verbot?
Die gute Nachricht: Seit etwa 30 Jahren gehen die gemessenen Gehalte einiger häufig im Blut der Bevölkerung nachweisbarer PFAS deutlich zurück. Dennoch zeigen die aktuellen Zahlen des BfR, dass auch die derzeitigen Gehalte noch zu hoch liegen. Das Institut unterstützt daher das Vorhaben in der EU, die Herstellung und Verwendung aller PFAS-Verbindungen stark einzuschränken. Eine entsprechende Ankündigung haben fünf EU-Mitgliedstaaten, darunter Deutschland, veröffentlicht. Im Juli 2022 wird der Vorschlag zur Beschränkung dann bei der Europäischen Chemikalienagentur
eingereicht. Konkret bedeutet das: Jeglicher Einsatz von PFAS, der nicht als gesellschaftlich unabdingbar gilt oder für den gleichwertige Alternativen vorliegen, soll künftig verboten werden.
Klingt gut, aber die Einleitung mit den sinkenden Werten ist natürlich der Unsinn, den das BfR hier seit Jahren verbreitet:
diese Werte (genauer: die einiger weniger Verbindungen) sinken nur weil sie von der Industrie (aufgrund gestzlicher Vorgaben oder drohender gesetzlicher Vorgaben) munter durch gleichartige und noch nicht verbotene Substanzen ersetzt werden. Gerade deshalb wurde auf EU-Ebene ein Verbot ab 2023 für eine Reihe weiterer Substanzen auf den Weg gebracht (https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:32021R1297&from=EN). Die EU-Initiative gegen alle PFAS wirkt allerdings frühestens 2030. Wir brauchen vorher nationale Massnahmen.
B.Wille, ergänzt 14.1.22
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